Präambel
Dieses Kapitel regelt Straftaten gegen Eigentum und Vermögen.
Es schützt Sachen, wirtschaftliche Werte sowie das Vertrauen in rechtmäßige Vermögens- und Besitzverhältnisse.
Die nachfolgenden Vorschriften erfassen sowohl heimliche als auch gewaltsame oder täuschende Eingriffe.
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