Kapitel 2 – Straftaten gegen Leben, Körper und Freiheit
Regelt Straftaten, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit, das Leben oder die Freiheit anderer Personen richten.
Präambel
Dieses Kapitel regelt Straftaten gegen elementare Rechtsgüter der Person. Es schützt insbesondere...
§ 7 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird wegen Kör...
§ 8 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer eine Körperverletzung unter Einsatz einer Waffe, eines gefährlichen Werkzeugs, gemeinscha...
§ 9 Totschlag
(1) Wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ohne dass eine besondere Qualifikation vorliegt, wird w...
§ 10 Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder ihn auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird wegen Freih...
§ 11 Nötigung
(1) Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu ...
§ 12 Bedrohung
(1) Wer einem anderen die Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten ...
§ 13 Unterlassene Hilfeleistung
(1) Wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlic...