Kapitel 3 – Straftaten gegen Eigentum und Vermögen
Regelt Straftaten, die sich gegen fremdes Eigentum, Vermögen oder wirtschaftliche Interessen richten.
Präambel
Dieses Kapitel regelt Straftaten gegen Eigentum und Vermögen. Es schützt Sachen, wirtschaftliche ...
§ 14 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sich oder einem Dritt...
§ 15 Besonders schwerer Diebstahl
(1) Ein besonders schwerer Diebstahl liegt insbesondere vor, wenn die Tat unter Überwindung beson...
§ 16 Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Le...
§ 17 Erpressung
(1) Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Vermögensverfügung nöti...
§ 18 Betrug
(1) Wer durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen e...
§ 19 Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache, die sich in seinem Besitz oder Gewahrsam befindet, rechtswi...
§ 20 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat gegen fremdes Vermögen erlangt h...