Kapitel 4 – Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit
Regelt Straftaten, die den öffentlichen Frieden, die Sicherheit oder die geordnete Funktionsweise des Gemeinwesens beeinträchtigen.
Präambel
Dieses Kapitel regelt Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Es schützt den öff...
§ 21 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, Geschäftsräume, befriedetes Besitztum oder abgeschlossene Räume eines and...
§ 22 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt, zerstört oder in ihrer bestimmungsgemäßen Brau...
§ 23 Störung des öffentlichen Friedens
(1) Wer durch grob ordnungswidriges, bedrohliches oder gemeingefährliches Verhalten geeignet ist,...
§ 24 Amtsanmaßung
(1) Wer unbefugt ein öffentliches Amt ausübt oder eine Handlung vornimmt, die nur kraft öffentlic...
§ 25 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle wi...
§ 26 Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder teilweise vereitelt, dass ein anderer wegen einer ...
§ 27 Widerstand gegen Vollstreckungsmaßnahmen
(1) Wer gegen eine rechtmäßige Vollstreckungsmaßnahme eines Amtsträgers mit Gewalt oder durch Dro...