Präambel Dieses Kapitel regelt Straftaten gegen Eigentum und Vermögen. Es schützt Sachen, wirtschaftliche Werte sowie das Vertrauen in rechtmäßige Vermögens- und Besitzverhältnisse. Die nachfolgenden Vorschriften erfassen sowohl heimliche als auch gewaltsame oder täuschende Eingriffe.