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Präambel

Dieses Kapitel regelt die Stellung, Aufgaben und Bindung der staatlichen Organe und Behörden innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung.

Es bestimmt, welche staatlichen Stellen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben berufen sind und in welchem rechtlichen Rahmen sie ihre Befugnisse ausüben.

Die nachfolgenden Vorschriften dienen der Sicherung eines geordneten, rechtmäßigen und nachvollziehbaren staatlichen Handelns.