Kapitel 6 – Kauf, Miete und sonstige typische Rechtsverhältnisse
Regelt typische Verträge des Alltags wie Kauf, Miete und Leihe.
Präambel
Dieses Kapitel regelt typische Rechtsverhältnisse des privaten Alltags. Es bestimmt wesentliche R...
§ 30 Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Sache frei von Rechten ...
§ 31 Mietverhältnis
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch einer Sache au...
§ 32 Leihe
(1) Durch die Leihe wird dem Entleiher eine Sache unentgeltlich zum vorübergehenden Gebrauch über...
§ 33 Auftrag und Gefälligkeit
(1) Wer für einen anderen unentgeltlich ein Geschäft übernimmt, hat dieses mit der im Verkehr erf...
§ 34 Rückgabe- und Abwicklungspflichten
(1) Wer eine fremde Sache aufgrund eines beendeten Rechtsverhältnisses innehat, ist zur unverzügl...