Kapitel 4 – Schuldverhältnisse und Forderungen
Regelt Entstehung, Erfüllung und Durchsetzung von Forderungen zwischen Bürgern.
Präambel
Dieses Kapitel regelt Schuldverhältnisse und Forderungen zwischen Bürgern. Es bestimmt, wann Ansp...
§ 18 Entstehung von Forderungen
(1) Forderungen entstehen insbesondere durch Vertrag, gesetzliche Verpflichtung, Schadensersatz o...
§ 19 Fälligkeit
(1) Eine Forderung ist fällig, sobald der Gläubiger die Leistung verlangen kann. (2) Ist eine Lei...
§ 20 Verzug
(1) Leistet der Schuldner trotz Fälligkeit und Mahnung nicht, gerät er in Verzug. (2) Einer Mahnu...
§ 21 Erfüllung
(1) Eine Forderung erlischt, wenn die geschuldete Leistung vollständig und ordnungsgemäß erbracht...
§ 22 Abtretung und Forderungsübergang
(1) Eine Forderung kann von dem bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger übertragen werden,...
§ 23 Aufrechnung
(1) Schulden zwei Personen einander gleichartige Leistungen, kann jede Partei ihre Forderung gege...