BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
Für private Streitigkeiten: Verträge, Kauf, Schulden, Eigentum, Schadensersatz, Hausrecht und Forderungen.
Kapitel 1 – Allgemeine Grundsätze
Regelt die grundlegenden zivilrechtlichen Prinzipien und das Verhältnis der Bürger untereinander.
Präambel
Dieses Kapitel regelt die grundlegenden Prinzipien des bürgerlichen Rechts im Verhältnis der Bürg...
§ 1 Privatautonomie
(1) Bürger sind im Rahmen der Gesetze frei, ihre privaten Rechtsverhältnisse selbst zu gestalten....
§ 2 Treu und Glauben
(1) Rechte und Pflichten sind nach Treu und Glauben auszuüben. (2) Unredliches oder widersprüchli...
§ 3 Gleichrangigkeit der Bürger
(1) Im bürgerlichen Rechtsverkehr stehen die Beteiligten grundsätzlich gleichrangig nebeneinander...
§ 4 Zulässige Rechtsausübung
(1) Rechte dürfen nur im Rahmen ihres rechtlichen Zwecks ausgeübt werden. (2) Eine Rechtsausübung...
§ 5 Eigenverantwortung
(1) Jeder Bürger hat für seine privatrechtlichen Handlungen und Erklärungen grundsätzlich selbst ...
Kapitel 2 – Rechtsgeschäfte und Verträge
Regelt Abschluss, Inhalt, Wirksamkeit und Beendigung von Rechtsgeschäften und Verträgen.
Präambel
Dieses Kapitel regelt das Zustandekommen, den Inhalt und die Beendigung privatrechtlicher Rechtsg...
§ 6 Zustandekommen eines Vertrages
(1) Ein Vertrag kommt durch zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen zustande. (2) Ang...
§ 7 Vertragsfreiheit
(1) Bürger sind frei, Verträge abzuschließen, ihren Inhalt zu bestimmen und Verträge zu beenden, ...
§ 8 Form von Rechtsgeschäften
(1) Rechtsgeschäfte bedürfen nur dann einer besonderen Form, wenn dies gesetzlich bestimmt oder a...
§ 9 Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
(1) Ein Rechtsgeschäft ist unwirksam, wenn es gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten...
§ 10 Leistungspflichten aus dem Vertrag
(1) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß und rechtzeitig ...
§ 11 Rücktritt und Kündigung
(1) Ein Vertrag kann beendet werden, wenn ein gesetzlicher oder vertraglich vereinbarter Rücktrit...
Kapitel 3 – Eigentum und Besitz
Regelt Zuordnung, Schutz und Herausgabe von Sachen sowie das Hausrecht.
Präambel
Dieses Kapitel regelt den rechtlichen Schutz von Eigentum und Besitz im Verhältnis zwischen Priva...
§ 12 Eigentum
(1) Eigentum ist das umfassende Recht, über eine Sache nach Maßgabe der Gesetze zu verfügen und a...
§ 13 Besitz
(1) Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. (2) Der Besitz wird unabhängig vom Ei...
§ 14 Herausgabeanspruch
(1) Der Eigentümer kann die Herausgabe einer Sache von demjenigen verlangen, der sie ohne Recht z...
§ 15 Schutz vor Besitzstörung
(1) Wer im berechtigten Besitz einer Sache ist, kann die Beseitigung rechtswidriger Besitzstörung...
§ 16 Hausrecht
(1) Der Inhaber eines befriedeten Besitztums oder einer Wohnung bestimmt im Rahmen der Gesetze, w...
§ 17 Verbotene Eigenmacht und Selbsthilfe
(1) Niemand darf sein vermeintliches Recht eigenmächtig mit Gewalt oder Drohung durchsetzen, sowe...
Kapitel 4 – Schuldverhältnisse und Forderungen
Regelt Entstehung, Erfüllung und Durchsetzung von Forderungen zwischen Bürgern.
Präambel
Dieses Kapitel regelt Schuldverhältnisse und Forderungen zwischen Bürgern. Es bestimmt, wann Ansp...
§ 18 Entstehung von Forderungen
(1) Forderungen entstehen insbesondere durch Vertrag, gesetzliche Verpflichtung, Schadensersatz o...
§ 19 Fälligkeit
(1) Eine Forderung ist fällig, sobald der Gläubiger die Leistung verlangen kann. (2) Ist eine Lei...
§ 20 Verzug
(1) Leistet der Schuldner trotz Fälligkeit und Mahnung nicht, gerät er in Verzug. (2) Einer Mahnu...
§ 21 Erfüllung
(1) Eine Forderung erlischt, wenn die geschuldete Leistung vollständig und ordnungsgemäß erbracht...
§ 22 Abtretung und Forderungsübergang
(1) Eine Forderung kann von dem bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger übertragen werden,...
§ 23 Aufrechnung
(1) Schulden zwei Personen einander gleichartige Leistungen, kann jede Partei ihre Forderung gege...
Kapitel 5 – Schadensersatz und Haftung
Regelt Ersatzansprüche bei Pflichtverletzungen und unerlaubten Handlungen.
Präambel
Dieses Kapitel regelt die Haftung für verursachte Schäden im privaten Rechtsverkehr. Es bestimmt,...
§ 24 Grundsatz des Schadensersatzes
(1) Wer schuldhaft eine ihm obliegende Pflicht verletzt oder einem anderen widerrechtlich einen S...
§ 25 Vertragsverletzung
(1) Verletzt eine Vertragspartei ihre Pflichten aus einem Vertrag, kann die andere Partei Ersatz ...
§ 26 Unerlaubte Handlung
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum, den Besitz, die Freiheit, die Gesundheit oder e...
§ 27 Umfang des Schadensersatzes
(1) Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stünde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetr...
§ 28 Mitverschulden
(1) Hat der Geschädigte zur Entstehung oder Vergrößerung des Schadens beigetragen, hängt die Verp...
§ 29 Verjährung privatrechtlicher Ansprüche
(1) Privatrechtliche Ansprüche unterliegen der Verjährung, soweit gesetzlich oder vertraglich nic...
Kapitel 6 – Kauf, Miete und sonstige typische Rechtsverhältnisse
Regelt typische Verträge des Alltags wie Kauf, Miete und Leihe.
Präambel
Dieses Kapitel regelt typische Rechtsverhältnisse des privaten Alltags. Es bestimmt wesentliche R...
§ 30 Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Sache frei von Rechten ...
§ 31 Mietverhältnis
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch einer Sache au...
§ 32 Leihe
(1) Durch die Leihe wird dem Entleiher eine Sache unentgeltlich zum vorübergehenden Gebrauch über...
§ 33 Auftrag und Gefälligkeit
(1) Wer für einen anderen unentgeltlich ein Geschäft übernimmt, hat dieses mit der im Verkehr erf...
§ 34 Rückgabe- und Abwicklungspflichten
(1) Wer eine fremde Sache aufgrund eines beendeten Rechtsverhältnisses innehat, ist zur unverzügl...