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Präambel

Dieses Kapitel regelt Schuldverhältnisse und Forderungen zwischen Bürgern.

Es bestimmt, wann Ansprüche entstehen, wie Leistungen zu erbringen sind und welche Folgen Verzug oder Nichterfüllung haben.

Die nachfolgenden Vorschriften dienen der Verlässlichkeit und Durchsetzbarkeit privatrechtlicher Ansprüche.