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Präambel

Dieses Kapitel regelt das Zustandekommen, den Inhalt und die Beendigung privatrechtlicher Rechtsgeschäfte und Verträge.

Es bestimmt, wann Willenserklärungen wirksam werden, welche Folgen Vertragsverletzungen haben und unter welchen Voraussetzungen Verträge aufgehoben werden können.

Die nachfolgenden Vorschriften dienen der Rechtssicherheit und Verlässlichkeit im privaten Rechtsverkehr.