Präambel
Dieses Kapitel regelt die Haftung für verursachte Schäden im privaten Rechtsverkehr.
Es bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Schadensersatz verlangt werden kann und in welchem Umfang ein Ersatz zu leisten ist.
Die nachfolgenden Vorschriften dienen dem Ausgleich rechtswidriger oder pflichtwidriger Vermögens- und Rechtsverletzungen.
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