Kapitel 5 – Schadensersatz und Haftung
Regelt Ersatzansprüche bei Pflichtverletzungen und unerlaubten Handlungen.
Präambel
Dieses Kapitel regelt die Haftung für verursachte Schäden im privaten Rechtsverkehr. Es bestimmt,...
§ 24 Grundsatz des Schadensersatzes
(1) Wer schuldhaft eine ihm obliegende Pflicht verletzt oder einem anderen widerrechtlich einen S...
§ 25 Vertragsverletzung
(1) Verletzt eine Vertragspartei ihre Pflichten aus einem Vertrag, kann die andere Partei Ersatz ...
§ 26 Unerlaubte Handlung
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum, den Besitz, die Freiheit, die Gesundheit oder e...
§ 27 Umfang des Schadensersatzes
(1) Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stünde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetr...
§ 28 Mitverschulden
(1) Hat der Geschädigte zur Entstehung oder Vergrößerung des Schadens beigetragen, hängt die Verp...
§ 29 Verjährung privatrechtlicher Ansprüche
(1) Privatrechtliche Ansprüche unterliegen der Verjährung, soweit gesetzlich oder vertraglich nic...