Kapitel 1 – Allgemeine Grundsätze
Regelt die grundlegenden zivilrechtlichen Prinzipien und das Verhältnis der Bürger untereinander.
Präambel
Dieses Kapitel regelt die grundlegenden Prinzipien des bürgerlichen Rechts im Verhältnis der Bürg...
§ 1 Privatautonomie
(1) Bürger sind im Rahmen der Gesetze frei, ihre privaten Rechtsverhältnisse selbst zu gestalten....
§ 2 Treu und Glauben
(1) Rechte und Pflichten sind nach Treu und Glauben auszuüben. (2) Unredliches oder widersprüchli...
§ 3 Gleichrangigkeit der Bürger
(1) Im bürgerlichen Rechtsverkehr stehen die Beteiligten grundsätzlich gleichrangig nebeneinander...
§ 4 Zulässige Rechtsausübung
(1) Rechte dürfen nur im Rahmen ihres rechtlichen Zwecks ausgeübt werden. (2) Eine Rechtsausübung...
§ 5 Eigenverantwortung
(1) Jeder Bürger hat für seine privatrechtlichen Handlungen und Erklärungen grundsätzlich selbst ...