Kapitel 6 – Schlussbestimmungen
Regelt Geltung, Verhältnis zu anderen Gesetzen und die ergänzende Anwendung weiterer Vorschriften.
Präambel
Dieses Kapitel regelt die abschließenden Grundsätze zur Geltung und Anwendung dieses Gesetzes.Es ...
§ 21 Verhältnis zum Bürgerlichen Gesetzbuch
(1) Soweit dieses Gesetz keine besondere Regelung enthält, gelten ergänzend die Vorschriften des ...
§ 22 Geltung für Unternehmen und Kaufleute
(1) Dieses Gesetz gilt für Kaufleute, Unternehmen und sonstige gewerblich tätige Marktteilnehmer,...
§ 23 Auslegung und Vorrang redlichen Geschäftsverkehrs
(1) Dieses Gesetz ist im Zweifel so auszulegen, dass Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Redlic...