Präambel
Dieses Kapitel regelt die abschließenden Grundsätze zur Geltung und Anwendung dieses Gesetzes.
Es bestimmt das Verhältnis zu anderen Gesetzen sowie die ergänzende Heranziehung weiterer Vorschriften.
Die nachfolgenden Bestimmungen dienen einer einheitlichen und verlässlichen Anwendung des Handelsrechts.
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