HGB – Handelsgesetzbuch
Für Unternehmen und Firmen: Handelsgeschäfte, Firmenführung, Vertretung, Buchführung, Kaufverträge, Forderungen, Haftung und kaufmännische Pflichten.
Kapitel 1 – Allgemeine Grundlagen des Handelsrechts
Regelt die grundlegenden Vorschriften für Unternehmen, Kaufleute und den geschäftlichen Verkehr.
Präambel
Dieses Kapitel regelt die grundlegenden Vorschriften des Handelsrechts für Unternehmen und gewerb...
§ 1 Kaufmannseigenschaft
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzes ist, wer ein Handelsgewerbe selbstständig betreibt.(2) Ein ...
§ 2 Unternehmen und Firma
(1) Unternehmen im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche oder juristische Personen sowie Personen...
§ 3 Gewerbliche Tätigkeit
(1) Gewerbliche Tätigkeit ist jede selbstständige, planmäßige und auf Dauer angelegte wirtschaftl...
§ 4 Grundsatz von Treu und Glauben
(1) Handelsgeschäfte sind nach Treu und Glauben unter Beachtung der Verkehrssitte abzuwickeln.(2)...
Kapitel 2 – Handelsregister, Firma und Vertretung
Regelt die Eintragung, die Firmenführung und die Vertretung von Unternehmen im Geschäftsverkehr.
Präambel
Dieses Kapitel regelt die rechtliche Stellung des Unternehmens im Außenverhältnis.Es bestimmt die...
§ 5 Eintragung und Registerklarheit
(1) Soweit für ein Unternehmen eine Eintragung in ein Register vorgesehen ist, sind die Angaben v...
§ 6 Firmenbeständigkeit und Namensschutz
(1) Ein Unternehmen darf seine Firma im Rahmen der geltenden Vorschriften fortführen und verwende...
§ 7 Vertretung des Unternehmens
(1) Ein Unternehmen wird durch seine Inhaber, gesetzlichen Vertreter oder wirksam bevollmächtigte...
§ 8 Handlungsvollmacht und betriebliche Vertretung
(1) Ein Unternehmen kann Beschäftigten oder sonstigen Personen Handlungsvollmacht für bestimmte G...
Kapitel 3 – Handelsgeschäfte und Verträge
Regelt besondere Vorschriften für Handelsgeschäfte, kaufmännische Verträge und geschäftliche Erkl...
Präambel
Dieses Kapitel regelt die besonderen Anforderungen an Verträge und Handelsgeschäfte zwischen Unte...
§ 9 Kaufmännische Sorgfalt
(1) Unternehmen haben ihre Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen.(2) ...
§ 10 Vertragsfreiheit und Handelsbrauch
(1) Unternehmen können ihre Handelsgeschäfte im Rahmen der geltenden Gesetze frei gestalten.(2) H...
§ 11 Bestätigung und Dokumentation von Geschäften
(1) Unternehmen sollen wesentliche Handelsgeschäfte in nachvollziehbarer Form bestätigen oder dok...
§ 12 Leistungszeit und Fälligkeit
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Leistungen aus Handelsgeschäften unverzüglich nach...
§ 13 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Erhält ein Unternehmen Ware oder eine sonstige Leistung im Rahmen eines Handelsgeschäfts, hat...
Kapitel 4 – Buchführung, Belege und Geschäftsdokumentation
Regelt die kaufmännische Ordnungspflicht, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit des Geschäftsbetr...
Präambel
Dieses Kapitel regelt die Pflicht zur geordneten Führung geschäftlicher Unterlagen.Es bestimmt, d...
§ 14 Ordnungsgemäße Buch- und Geschäftsführung
(1) Unternehmen haben ihre geschäftlichen Vorgänge geordnet und nachvollziehbar zu dokumentieren....
§ 15 Beleg- und Nachweispflicht
(1) Wesentliche Geschäftsvorfälle sind durch Belege, Verträge, Quittungen, Rechnungen oder vergle...
§ 16 Aufbewahrung geschäftlicher Unterlagen
(1) Geschäftliche Unterlagen sind für eine angemessene Dauer aufzubewahren, soweit dies zur Recht...
Kapitel 5 – Forderungen, Haftung und Zahlungsverkehr
Regelt geschäftliche Forderungen, Verzug, Haftung und die Verantwortung aus Handelsgeschäften.
Präambel
Dieses Kapitel regelt die Durchsetzung und Erfüllung geschäftlicher Ansprüche.Es bestimmt die Fol...
§ 17 Forderungen aus Handelsgeschäften
(1) Unternehmen können aus wirksam begründeten Handelsgeschäften Zahlung, Lieferung, Herausgabe o...
§ 18 Verzug im Handelsverkehr
(1) Leistet ein Schuldner trotz Fälligkeit und Mahnung nicht, gerät er in Verzug, soweit nicht ge...
§ 19 Haftung des Unternehmens
(1) Unternehmen haften für Pflichtverletzungen aus Handelsgeschäften nach Maßgabe dieses Gesetzes...
§ 20 Vertragsstrafe, Sicherheiten und kaufmännische Zurückbehaltung
(1) Unternehmen können Vertragsstrafen, Sicherheiten oder Zurückbehaltungsrechte vereinbaren, sow...
Kapitel 6 – Schlussbestimmungen
Regelt Geltung, Verhältnis zu anderen Gesetzen und die ergänzende Anwendung weiterer Vorschriften.
Präambel
Dieses Kapitel regelt die abschließenden Grundsätze zur Geltung und Anwendung dieses Gesetzes.Es ...
§ 21 Verhältnis zum Bürgerlichen Gesetzbuch
(1) Soweit dieses Gesetz keine besondere Regelung enthält, gelten ergänzend die Vorschriften des ...
§ 22 Geltung für Unternehmen und Kaufleute
(1) Dieses Gesetz gilt für Kaufleute, Unternehmen und sonstige gewerblich tätige Marktteilnehmer,...
§ 23 Auslegung und Vorrang redlichen Geschäftsverkehrs
(1) Dieses Gesetz ist im Zweifel so auszulegen, dass Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Redlic...