Kapitel 3 – Handelsgeschäfte und Verträge
Regelt besondere Vorschriften für Handelsgeschäfte, kaufmännische Verträge und geschäftliche Erklärungen.
Präambel
Dieses Kapitel regelt die besonderen Anforderungen an Verträge und Handelsgeschäfte zwischen Unte...
§ 9 Kaufmännische Sorgfalt
(1) Unternehmen haben ihre Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen.(2) ...
§ 10 Vertragsfreiheit und Handelsbrauch
(1) Unternehmen können ihre Handelsgeschäfte im Rahmen der geltenden Gesetze frei gestalten.(2) H...
§ 11 Bestätigung und Dokumentation von Geschäften
(1) Unternehmen sollen wesentliche Handelsgeschäfte in nachvollziehbarer Form bestätigen oder dok...
§ 12 Leistungszeit und Fälligkeit
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Leistungen aus Handelsgeschäften unverzüglich nach...
§ 13 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Erhält ein Unternehmen Ware oder eine sonstige Leistung im Rahmen eines Handelsgeschäfts, hat...