Kapitel 5 – Forderungen, Haftung und Zahlungsverkehr
Regelt geschäftliche Forderungen, Verzug, Haftung und die Verantwortung aus Handelsgeschäften.
Präambel
Dieses Kapitel regelt die Durchsetzung und Erfüllung geschäftlicher Ansprüche.Es bestimmt die Fol...
§ 17 Forderungen aus Handelsgeschäften
(1) Unternehmen können aus wirksam begründeten Handelsgeschäften Zahlung, Lieferung, Herausgabe o...
§ 18 Verzug im Handelsverkehr
(1) Leistet ein Schuldner trotz Fälligkeit und Mahnung nicht, gerät er in Verzug, soweit nicht ge...
§ 19 Haftung des Unternehmens
(1) Unternehmen haften für Pflichtverletzungen aus Handelsgeschäften nach Maßgabe dieses Gesetzes...
§ 20 Vertragsstrafe, Sicherheiten und kaufmännische Zurückbehaltung
(1) Unternehmen können Vertragsstrafen, Sicherheiten oder Zurückbehaltungsrechte vereinbaren, sow...