Präambel
Dieses Kapitel regelt die grundlegenden Vorschriften des Handelsrechts für Unternehmen und gewerbliche Tätigkeiten.
Es bestimmt, wer als Kaufmann oder Unternehmen im Sinne dieses Gesetzes gilt und welche allgemeinen Maßstäbe im geschäftlichen Verkehr gelten.
Die nachfolgenden Vorschriften bilden die Grundlage für die Auslegung und Anwendung der weiteren handelsrechtlichen Bestimmungen.
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