Kapitel 1 – Allgemeine Grundlagen des Handelsrechts
Regelt die grundlegenden Vorschriften für Unternehmen, Kaufleute und den geschäftlichen Verkehr.
Präambel
Dieses Kapitel regelt die grundlegenden Vorschriften des Handelsrechts für Unternehmen und gewerb...
§ 1 Kaufmannseigenschaft
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzes ist, wer ein Handelsgewerbe selbstständig betreibt.(2) Ein ...
§ 2 Unternehmen und Firma
(1) Unternehmen im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche oder juristische Personen sowie Personen...
§ 3 Gewerbliche Tätigkeit
(1) Gewerbliche Tätigkeit ist jede selbstständige, planmäßige und auf Dauer angelegte wirtschaftl...
§ 4 Grundsatz von Treu und Glauben
(1) Handelsgeschäfte sind nach Treu und Glauben unter Beachtung der Verkehrssitte abzuwickeln.(2)...