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§5.1 Zulässige Geschwindigkeiten

Der Grundsatz aus § 5 gilt für alle Straßen, die im Staatsgebiet öffentlich zugänglich sind.

Im Grundsatz gilt:

  • Innerorts maximal 80 km/h
  • Außerorts:
    • Nicht Autobahn: 120 km/h
    • Autobahn: 160 km/h

Für LKW gilt außerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Darüber hinaus gelten folgende Geschwindigkeiten für verschiedene Straßenbauformen:

  • Straßen mit einem Fahrstreifen pro Richtung:
    • Innerorts: 50 km/h
    • Außerorts: 100 km/h
  • Straßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung:
    • Innerorts: 70 km/h
    • Außerorts: 110 km/h
  • Straßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung, die durch eine Verkehrsinsel getrennt sind:
    • Innerorts: 80 km/h
    • Außerorts: 120 km/h

Für folgende Orte gelten besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen:

Diesen Orten ist mit besonderer Vorsicht zu begegnen.

  • Am Krankenhaus: 30 km/h [PLZ: 7273/7274]
  • Am Rathaus: 30 km/h [PLZ: 7249/7248]
  • Am Polizeipräsidium Los Santos: 30 km/h [PLZ: 7229/7206]