§5.1 Zulässige Geschwindigkeiten
Der Grundsatz aus § 5 gilt für alle Straßen, die im Staatsgebiet öffentlich zugänglich sind.
Im Grundsatz gilt:
- Innerorts maximal 80 km/h
- Außerorts:
- Nicht Autobahn: 120 km/h
- Autobahn: 160 km/h
Für LKW gilt außerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Darüber hinaus gelten folgende Geschwindigkeiten für verschiedene Straßenbauformen:
- Straßen mit einem Fahrstreifen pro Richtung:
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 100 km/h
- Straßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung:
- Innerorts: 70 km/h
- Außerorts: 110 km/h
- Straßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung, die durch eine Verkehrsinsel getrennt sind:
- Innerorts: 80 km/h
- Außerorts: 120 km/h
Für folgende Orte gelten besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Diesen Orten ist mit besonderer Vorsicht zu begegnen.
- Am Krankenhaus: 30 km/h [PLZ: 7273/7274]
- Am Rathaus: 30 km/h [PLZ: 7249/7248]
- Am Polizeipräsidium Los Santos: 30 km/h [PLZ: 7229/7206]
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