Kapitel 4 – Besondere Pflichten und Verbote
Regelt besondere Verhaltenspflichten, Verbote und Sorgfaltsanforderungen im Straßenverkehr.
Präambel
Dieses Kapitel regelt besondere Pflichten und Verbote für Verkehrsteilnehmer.Es betrifft insbeson...
§ 16 Fahrtüchtigkeit
(1) Ein Fahrzeug darf nur führen, wer körperlich und geistig in der Lage ist, es sicher zu beherr...
§ 17 Nutzung von Sonder- und Wegerechten
(1) Sonder- und Wegerechte dürfen nur von hierzu berechtigten Fahrzeugen und nur im Rahmen der ge...
§ 18 Verhalten bei Verkehrsunfällen
(1) Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, hat unverzüglich anzuhalten, die Unfallstelle zu s...
§ 19 Mitwirkung bei Verkehrskontrollen
(1) Fahrzeugführer haben Anhaltezeichen und sonstige rechtmäßige Weisungen der zuständigen Behörd...
§ 20 Verbot besonders rücksichtslosen Fahrverhaltens
(1) Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahrverhalten ist unzulässig.(2) Insbesondere verbo...