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Präambel

Dieses Kapitel regelt besondere Pflichten und Verbote für Verkehrsteilnehmer.

Es betrifft insbesondere die Fahrtüchtigkeit, die Einhaltung behördlicher Anordnungen und die Mitwirkung bei Verkehrskontrollen oder Verkehrsunfällen.

Die Vorschriften dienen der Verhinderung schwerwiegender Gefahren im Straßenverkehr.