Kapitel 2 – Fahrverhalten und Verkehrsregeln
Regelt das Verhalten im fließenden Verkehr sowie die grundlegenden Verkehrsregeln für die Teilnahme mit Fahrzeugen am Straßenverkehr.
Präambel
Dieses Kapitel regelt das Verhalten im laufenden Straßenverkehr.Es bestimmt die Anforderungen an ...
§ 5 Geschwindigkeit
(1) Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen ...
§5.1 Zulässige Geschwindigkeiten
Der Grundsatz aus § 5 gilt für alle Straßen, die im Staatsgebiet öffentlich zugänglich sind. Im ...
§ 6 Abstand
(1) Zu vorausfahrenden Fahrzeugen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.(2) Der Si...
§ 7 Fahrstreifenbenutzung
(1) Es ist der jeweils geeignete Fahrstreifen unter Beachtung der Verkehrslage zu benutzen. (2) ...
§ 8 Überholen
(1) Überholt werden darf nur, wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer au...
§ 9 Vorfahrt und Vorrang
(1) Vorfahrt und Vorrang richten sich nach Verkehrszeichen, Lichtzeichen und sonstigen besonderen...
§ 9.1 Vorfahrtsregelung:
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat der Verkehr auf der breiteren Straße Vorrang vor dem Verke...
§ 10 Abbiegen und Wenden
(1) Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren sind nur zulässig, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrs...
§ 11 Besondere Rücksichtnahme
(1) Gegenüber Fußgängern, Einsatzfahrzeugen, Schul- und Rettungsbereichen sowie sonstigen besonde...