Kapitel 3 – Halten, Parken und Fahrzeugnutzung
Regelt das Halten, Parken sowie sonstige Anforderungen an die ordnungsgemäße Nutzung von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum.
Präambel
Dieses Kapitel regelt die Nutzung von Fahrzeugen außerhalb des unmittelbaren Fahrvorgangs.Es best...
§ 12 Halten
(1) Halten ist unzulässig, wenn dadurch der Verkehr gefährdet, wesentlich behindert oder die Nutz...
§ 13 Parken
(1) Parken ist nur zulässig, soweit dadurch keine Gefahr oder unzumutbare Behinderung für andere ...
§ 14 Sicherung abgestellter Fahrzeuge
(1) Wer ein Fahrzeug verlässt, hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um ein unbeabsichtigt...
§ 15 Beladung und Mitnahme
(1) Fahrzeuge dürfen nur so beladen oder genutzt werden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeint...