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§ 22 Abtretung und Forderungsübergang

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch Kapitel 4 – Schuldverhältnisse und Ford...

(1) Eine Forderung kann von dem bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger übertragen werden, soweit Gesetz, Vereinbarung oder der Inhalt der Forderung nicht entgegenstehen. (2) Mit dem Übergang der Forderung gehen die zu ihrer Sicherung bestehenden Nebenr...

§ 23 Aufrechnung

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch Kapitel 4 – Schuldverhältnisse und Ford...

(1) Schulden zwei Personen einander gleichartige Leistungen, kann jede Partei ihre Forderung gegen die andere aufrechnen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. (2) Die Aufrechnung setzt voraus, dass die Gegenforderung fällig und durchsetzbar ist. ...

Kapitel 5 – Schadensersatz und Haftung

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch

Regelt Ersatzansprüche bei Pflichtverletzungen und unerlaubten Handlungen.

Präambel

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch Kapitel 5 – Schadensersatz und Haftung

Dieses Kapitel regelt die Haftung für verursachte Schäden im privaten Rechtsverkehr. Es bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Schadensersatz verlangt werden kann und in welchem Umfang ein Ersatz zu leisten ist. Die nachfolgenden Vorschriften dienen dem Ausgl...

§ 24 Grundsatz des Schadensersatzes

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch Kapitel 5 – Schadensersatz und Haftung

(1) Wer schuldhaft eine ihm obliegende Pflicht verletzt oder einem anderen widerrechtlich einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Der Schadensersatz setzt voraus, dass zwischen dem Verhalten und dem Schaden ein u...

§ 25 Vertragsverletzung

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch Kapitel 5 – Schadensersatz und Haftung

(1) Verletzt eine Vertragspartei ihre Pflichten aus einem Vertrag, kann die andere Partei Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen. (2) Dies gilt nicht, wenn die Pflichtverletzung von der verantwortlichen Partei nicht zu vertreten ist. (3) Ersatzfä...

§ 26 Unerlaubte Handlung

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch Kapitel 5 – Schadensersatz und Haftung

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum, den Besitz, die Freiheit, die Gesundheit oder ein sonstiges geschütztes Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Gleiches gilt, wenn ein Sch...

§ 27 Umfang des Schadensersatzes

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch Kapitel 5 – Schadensersatz und Haftung

(1) Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stünde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. (2) Ist eine Naturalrestitution nicht möglich oder nicht ausreichend, ist der Schaden in Geld zu ersetzen. (3) Ersatzfähig sind nur solche Schäden, die ...

§ 28 Mitverschulden

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch Kapitel 5 – Schadensersatz und Haftung

(1) Hat der Geschädigte zur Entstehung oder Vergrößerung des Schadens beigetragen, hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie deren Umfang von den Umständen, insbesondere vom Maß des beiderseitigen Verschuldens, ab. (2) Das gilt auch, wenn der Geschädigte es unt...

§ 29 Verjährung privatrechtlicher Ansprüche

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch Kapitel 5 – Schadensersatz und Haftung

(1) Privatrechtliche Ansprüche unterliegen der Verjährung, soweit gesetzlich oder vertraglich nichts anderes bestimmt ist. (2) Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Monate ab Fälligkeit des Anspruchs, soweit keine speziellere Regelung getroffen wurde. ...

Kapitel 6 – Kauf, Miete und sonstige typische Rechtsverhältnisse

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch

Regelt typische Verträge des Alltags wie Kauf, Miete und Leihe.

Präambel

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch Kapitel 6 – Kauf, Miete und sonstige ty...

Dieses Kapitel regelt typische Rechtsverhältnisse des privaten Alltags. Es bestimmt wesentliche Rechte und Pflichten bei Kauf-, Miet-, Leih- und ähnlichen Nutzungsverhältnissen. Die nachfolgenden Vorschriften dienen der praktischen Anwendung des bürgerlichen R...

§ 30 Kaufvertrag

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch Kapitel 6 – Kauf, Miete und sonstige ty...

(1) Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Sache frei von Rechten Dritter zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen. (3) Wei...

§ 31 Mietverhältnis

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch Kapitel 6 – Kauf, Miete und sonstige ty...

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch einer Sache auf Zeit zu gewähren. (2) Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete zu zahlen und die Sache pfleglich zu behandeln. (3) Nach Beendigung des Mietverhältnisse...

§ 32 Leihe

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch Kapitel 6 – Kauf, Miete und sonstige ty...

(1) Durch die Leihe wird dem Entleiher eine Sache unentgeltlich zum vorübergehenden Gebrauch überlassen. (2) Der Entleiher hat die Sache schonend zu behandeln und nach Ablauf der vereinbarten oder sich aus dem Zweck ergebenden Zeit zurückzugeben. (3) Für Versc...

§ 33 Auftrag und Gefälligkeit

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch Kapitel 6 – Kauf, Miete und sonstige ty...

(1) Wer für einen anderen unentgeltlich ein Geschäft übernimmt, hat dieses mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuführen. (2) Reine Gefälligkeiten ohne Rechtsbindungswillen begründen im Zweifel kein einklagbares Schuldverhältnis. (3) Ob ein Rechtsbind...

§ 34 Rückgabe- und Abwicklungspflichten

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch Kapitel 6 – Kauf, Miete und sonstige ty...

(1) Wer eine fremde Sache aufgrund eines beendeten Rechtsverhältnisses innehat, ist zur unverzüglichen Rückgabe verpflichtet. (2) Empfangene Leistungen sind nach Beendigung eines Rechtsverhältnisses zurückzugewähren, soweit kein Rechtsgrund für das Behaltendür...

StGB – Strafgesetzbuch

Für alles, wo der Staat bzw. die Strafverfolgung eingreift: Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Betrug, Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung und weitere Straftaten.