Advanced Search
Search Results
268 total results found
Präambel
Dieses Kapitel regelt die grundlegenden Pflichten der Bürger gegenüber dem Staat und der Rechtsordnung. Es bestimmt, in welchem Umfang Bürger zur Beachtung der Gesetze, zur Duldung rechtmäßiger Maßnahmen und zu einem geordneten Zusammenleben verpflichtet sind...
§ 24 Pflicht zur Beachtung der Gesetze
(1) Jeder Bürger ist verpflichtet, die geltenden Gesetze und sonstigen verbindlichen Vorschriften zu beachten. (2) Ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften kann nach Maßgabe der geltenden Gesetze verfolgt und geahndet werden. (3) Niemand kann sich zu seine...
§ 25 Pflicht zur Duldung rechtmäßiger Maßnahmen
(1) Bürger haben rechtmäßige Maßnahmen staatlicher Stellen zu dulden. (2) Widerstand gegen rechtmäßige Maßnahmen ist unzulässig, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. (3) Das Recht, sich gegen rechtswidrige Maßnahmen auf gesetzlichem Wege zu we...
§ 26 Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben
(1) Wer gegenüber einer staatlichen Stelle Angaben macht, hat diese wahrheitsgemäß und vollständig zu machen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Unrichtige oder unvollständige Angaben können nach Maßgabe der geltenden Gesetze geahndet werden. ...
§ 27 Pflicht zur Identitätsangabe
(1) Jeder Bürger ist verpflichtet, im Rahmen rechtmäßiger Maßnahmen die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Angaben zu machen. (2) Die Verweigerung oder vorsätzliche Falschangabe kann nach Maßgabe der geltenden Gesetze geahndet werden. (3) Weite...
§ 28 Pflicht zur Wahrung der öffentlichen Ordnung
(1) Jeder Bürger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht rechtswidrig beeinträchtigt wird. (2) Verhaltensweisen, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden, die Sicherheit oder den geordneten Ablauf des öffentlichen Lebens...
§ 29 Verbot des Rechtsmissbrauchs
(1) Rechte dürfen nicht in missbräuchlicher Weise ausgeübt werden. (2) Insbesondere ist es unzulässig, sich auf ein Recht zu berufen, um gesetzliche Pflichten zu umgehen oder andere rechtswidrig zu benachteiligen. (3) Missbräuchliches Verhalten kann nach Maß...
§ 30 Pflicht zur Leistung staatlich angeordneter Mitwirkung
(1) Bürger sind verpflichtet, an staatlich angeordneten und gesetzlich zulässigen Verfahren mitzuwirken, soweit eine Mitwirkungspflicht besteht. (2) Die Mitwirkung darf nur verlangt werden, soweit sie geeignet, erforderlich und zumutbar ist. (3) Eine Mitwirk...
Präambel
Dieses Kapitel regelt die Stellung, Aufgaben und Bindung der staatlichen Organe und Behörden innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung. Es bestimmt, welche staatlichen Stellen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben berufen sind und in welchem rechtlichen Rahmen...
§ 31 Staatliche Organe und Behörden
(1) Staatliche Organe und Behörden sind die zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben eingesetzten Stellen des Staates. (2) Sie handeln im Namen des Staates nur im Rahmen der ihnen durch Gesetz oder sonstige verbindliche Vorschriften übertragenen Zuständigkeiten....
§ 32 Grundsatz der Zuständigkeit
(1) Jede staatliche Stelle handelt nur innerhalb ihres sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereichs. (2) Maßnahmen einer unzuständigen Stelle sind unzulässig, soweit nicht ausnahmsweise gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. (3) Bei Gefahr im Verzug bleib...
§ 33 Bindung an Recht und Gesetz
(1) Behörden, Amtsträger und sonstige staatliche Funktionsträger sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an Recht und Gesetz gebunden. (2) Weisungen, Anordnungen und Entscheidungen haben im Einklang mit der geltenden Rechtsordnung zu stehen. (3) Rechtswidrig...
§ 34 Pflicht zur Neutralität und Sachlichkeit
(1) Staatliche Stellen haben ihre Aufgaben unparteiisch, sachlich und frei von sachfremden Erwägungen wahrzunehmen. (2) Entscheidungen dürfen insbesondere nicht aus persönlicher Begünstigung, Benachteiligung oder sonstigen unsachlichen Motiven getroffen werde...
§ 35 Pflicht zur Amtsausübung
(1) Amtsträger und staatliche Funktionsträger haben die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft und pflichtgemäß wahrzunehmen. (2) Sie haben bei der Ausübung ihres Amtes die Rechte der Bürger zu achten und die öffentliche Ordnung zu wahren. (3) Eine missbrä...
§ 36 Polizei
(1) Die Polizei ist zur Gefahrenabwehr, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Verfolgung von Straftaten im Rahmen der geltenden Gesetze berufen. (2) Polizeiliche Maßnahmen dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten...
§ 37 Justiz und Gerichte
(1) Die Justiz dient der rechtmäßigen Entscheidung von Streitigkeiten sowie der Ahndung von Rechtsverstößen im Rahmen der geltenden Gesetze. (2) Gerichte und sonstige zur Rechtsprechung berufene Stellen sind an Recht und Gesetz gebunden. (3) Entscheidungen d...
§ 38 Verwaltungsbehörden
(1) Verwaltungsbehörden nehmen die ihnen durch Gesetz oder sonstige verbindliche Vorschriften übertragenen öffentlichen Aufgaben wahr. (2) Sie haben Verwaltungsentscheidungen rechtmäßig, nachvollziehbar und zweckgebunden zu treffen. (3) Verwaltungsmaßnahmen ...
§ 39 Verantwortung staatlicher Stellen
(1) Staatliche Stellen tragen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihres Handelns. (2) Rechtswidrige Maßnahmen sind, soweit möglich, aufzuheben, zu berichtigen oder zu beenden. (3) Weitergehende Ansprüche oder Folgen richten sich nach den übrigen Gesetzen.