Advanced Search
Search Results
268 total results found
Präambel
Dieses Kapitel regelt Straftaten im Rechtsverkehr und gegen die Wahrheit. Es schützt das Vertrauen in echte Dokumente, wahrheitsgemäße Angaben und einen unverfälschten Beweisverkehr. Die nachfolgenden Vorschriften erfassen insbesondere Fälschungen, Täuschungen...
§ 28 Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Besonders schwere Fälle können bei gewerbsmäßiger oder b...
§ 29 Falsche Angaben gegenüber Behörden
(1) Wer gegenüber einer Behörde oder einer zur Entgegennahme befugten Stelle bewusst falsche oder unvollständige erhebliche Angaben macht, wird bestraft. (2) Dies gilt nicht, soweit gesetzlich ein Aussage- oder Mitwirkungsverweigerungsrecht besteht. (3) Weiter...
§ 30 Beweismittelunterdrückung
(1) Wer ein Beweismittel vernichtet, beschädigt, beiseiteschafft oder unbrauchbar macht, um dessen Verwendung in einem Verfahren zu verhindern oder zu erschweren, wird bestraft. (2) Gleiches gilt, wer Beweismittel gezielt zurückhält. (3) Der Versuch ist strafb...
§ 31 Vortäuschen einer Straftat
(1) Wer wider besseres Wissen vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei, wird bestraft. (2) Gleiches gilt, wenn durch bewusst unwahre Angaben ein behördliches Einschreiten veranlasst werden soll. (3) Weitergehende Delikte bleiben unberührt.
§ 32 Begünstigung
(1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, absichtlich Hilfe leistet, um ihm die Vorteile aus der Tat zu sichern, wird bestraft. (2) Dies gilt nicht, soweit die Tat bereits von spezielleren Vorschriften erfasst wird. (3) Die Strafbarkeit d...
§ 33 Verletzung von Verwahrungs- oder Sicherungspflichten
(1) Wer ihm obliegende Verwahrungs-, Sicherungs- oder Dokumentationspflichten gröblich verletzt und dadurch den Verlust, Missbrauch oder die rechtswidrige Nutzung geschützter Gegenstände oder Daten ermöglicht, wird bestraft, soweit das Gesetz dies bestimmt. (2...
Kapitel 6 – Strafzumessung, Nebenfolgen und Schlussbestimmungen
Regelt allgemeine Grundsätze der Strafzumessung sowie ergänzende strafrechtliche Folgen.
Präambel
Dieses Kapitel regelt allgemeine Grundsätze der Strafzumessung sowie ergänzende Rechtsfolgen strafbaren Verhaltens. Es bestimmt, nach welchen Umständen Strafen bemessen und welche Nebenfolgen berücksichtigt werden können. Die nachfolgenden Vorschriften dienen ...
§ 34 Grundlagen der Strafzumessung
(1) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat und dem Maß der Schuld. (2) Bei der Strafzumessung sind insbesondere Beweggründe, Tatbeitrag, Ausmaß des Schadens, Nachtatverhalten sowie Vorstrafen zu berücksichtigen. (3) Mildernde und erschwerende Umständ...
§ 35 Tateinheit und Tatmehrheit
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafvorschriften oder wird dieselbe Strafvorschrift mehrfach verletzt, ist dies bei der Ahndung angemessen zu berücksichtigen. (2) Werden mehrere selbständige Taten begangen, sind diese gesondert oder in einer Gesamtwürd...
§ 36 Einziehung und Verfall
(1) Gegenstände, die durch eine Straftat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, können nach Maßgabe des Gesetzes eingezogen werden. (2) Gleiches gilt für rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile. (3)...
§ 37 Versuch, Rücktritt und tätige Reue
(1) Soweit der Versuch strafbar ist, kann ein freiwilliger Rücktritt strafmildernd oder strafbefreiend berücksichtigt werden, wenn die Vollendung verhindert wird. (2) Nachtatverhalten, insbesondere Wiedergutmachung und tätige Reue, können strafmildernd berücks...
§ 38 Verhältnis zu anderen Gesetzen
(1) Die Vorschriften dieses Strafgesetzbuches gelten ergänzend zu besonderen Strafvorschriften in anderen Gesetzen, soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist. (2) Bei Konkurrenz mehrerer Strafnormen ist die speziellere Vorschrift vorrangig anzuwenden. (3) D...
§ 39 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
(1) Dieses Strafgesetzbuch tritt mit seiner ordnungsgemäßen Verkündung in Kraft. (2) Es ist auf alle nach seinem Inkrafttreten begangenen Taten anzuwenden, soweit keine besondere Übergangsregelung getroffen wurde. (3) Frühere entgegenstehende strafrechtliche R...
StVO – Straßenverkehrsordnung
Für den Straßenverkehr: Verkehrsregeln, Vorfahrt, Halten und Parken, Geschwindigkeit, Fahrzeugnutzung, Kontrollen und besondere Verkehrsverstöße.
Kapitel 1 – Allgemeine Vorschriften
Regelt die grundlegenden Anforderungen an die Teilnahme am Straßenverkehr sowie die allgemeinen Verhaltenspflichten aller Verkehrsteilnehmer.
Präambel
Dieses Kapitel regelt die grundlegenden Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr.Es bestimmt die allgemeinen Sorgfalts-, Rücksichtnahme- und Mitwirkungspflichten aller Verkehrsteilnehmer.Die nachfolgenden Vorschriften bilden die Grundlage für die si...