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Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen

Bußgeldkatalog – Grundwerk

Regelt Aufbau, Anwendung und allgemeine Sanktionsgrundsätze des Bußgeldkatalogs.

Präambel

Bußgeldkatalog – Grundwerk Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen

Dieser Bußgeldkatalog konkretisiert die Ahndung von Verstößen gegen die geltenden Gesetze und Verordnungen des Staatsgebietes.Er dient der einheitlichen Bemessung von Bußgeldern, Nebenfolgen und sonstigen Maßnahmen durch zuständige Behörden.Bei mehrfachen oder...

§ 1 Anwendungsbereich

Bußgeldkatalog – Grundwerk Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen

(1) Dieser Bußgeldkatalog gilt für Ordnungswidrigkeiten, Verwarnungen und sonstige sanktionierbare Verstöße, soweit die jeweiligen Gesetze auf diesen Katalog verweisen.(2) Für Straftaten nach dem StGB gelten die dort bestimmten Strafrahmen; ergänzend können in...

§ 2 Regelsätze und Ermessen

Bußgeldkatalog – Grundwerk Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen

(1) Die in diesem Katalog vorgesehenen Sanktionen sind Regelsätze.(2) Bei erschwerenden oder mildernden Umständen kann die zuständige Behörde innerhalb des vorgesehenen Rahmens abweichen.(3) Erschwerend wirken insbesondere Wiederholung, Gefährdung anderer, vor...

§ 3 Nebenfolgen

Bußgeldkatalog – Grundwerk Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen

(1) Neben Bußgeldern können Verwarnungen, Sicherstellungen, Fahrverbote, Lizenzentzüge oder Betriebsauflagen angeordnet werden.(2) Nebenfolgen sind insbesondere dann zulässig, wenn dies im jeweiligen Tatbestand ausdrücklich vorgesehen ist oder die Gefahrenlage...

Kapitel 2 – Sanktionsklassen

Bußgeldkatalog – Grundwerk

Definiert die serverweiten Grundstufen der Ahndung.

§ 4 Schriftliche Verwarnung

Bußgeldkatalog – Grundwerk Kapitel 2 – Sanktionsklassen

Leichte Erstverstöße können mit einer schriftlichen Verwarnung geahndet werden.Regelbußgeld: 0–250$Haft: keine

§ 5 Ordnungswidrigkeit

Bußgeldkatalog – Grundwerk Kapitel 2 – Sanktionsklassen

Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Bußgeld geahndet.Regelbußgeld: 250–1.250$Haft: keine, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt

§ 6 Vergehen der Klasse C

Bußgeldkatalog – Grundwerk Kapitel 2 – Sanktionsklassen

Leichte strafrechtliche Delikte oder schwere Wiederholungsverstöße.Regelbußgeld: 500–1.250$Haft: 0–50 Monate

§ 7 Vergehen der Klasse B

Bußgeldkatalog – Grundwerk Kapitel 2 – Sanktionsklassen

Mittlere Delikte mit spürbarer Gefährdung oder Schädigung.Regelbußgeld: 1.251–1.500$Haft: 0–75 Monate

§ 8 Vergehen der Klasse A

Bußgeldkatalog – Grundwerk Kapitel 2 – Sanktionsklassen

Schwere Vergehen mit erheblicher Schädigung oder hohem Unrechtsgehalt.Regelbußgeld: 1.500–2.000$Haft: 0–100 Monate

§ 9 Verbrechen der Klassen C bis A

Bußgeldkatalog – Grundwerk Kapitel 2 – Sanktionsklassen

Für Verbrechen gelten die besonderen Strafrahmen des Strafgesetzbuchs.Regelbußgelder sind ergänzend möglich, stehen aber hinter Haft, Kaution, Sicherstellung und sonstigen Maßnahmen zurück.

Kapitel 3 – StVO-Verstöße

Bußgeldkatalog – Grundwerk

Starterkatalog für den Straßenverkehr. Dieser Bereich wird erfahrungsgemäß am häufigsten angepasst.

§ 10 Geschwindigkeitsverstöße

Bußgeldkatalog – Grundwerk Kapitel 3 – StVO-Verstöße

1–20 km/h zu schnell: 250–500$21–40 km/h zu schnell: 500–1.000$über 40 km/h zu schnell: 1.000–1.500$ und mögliches Fahrverbot

§ 11 Vorfahrtsverstöße

Bußgeldkatalog – Grundwerk Kapitel 3 – StVO-Verstöße

Missachtung der Vorfahrt: 500–1.000$Mit Gefährdung: 1.000–1.250$Mit Unfallfolge: 1.250–1.500$

§ 12 Rotlicht-, Stop- und Vorrangverstöße

Bußgeldkatalog – Grundwerk Kapitel 3 – StVO-Verstöße

Missachtung von Stoppschild oder Rotlicht: 500–1.000$Mit Gefährdung anderer: 1.000–1.250$

§ 13 Fahren ohne Fahrerlaubnis

Bußgeldkatalog – Grundwerk Kapitel 3 – StVO-Verstöße

Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis: Vergehen der Klasse CRegelbußgeld: 500–1.250$Nebenfolge: Untersagung der Weiterfahrt, Sicherstellung des Fahrzeugs möglich

§ 14 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Bußgeldkatalog – Grundwerk Kapitel 3 – StVO-Verstöße

Entfernen vom Unfallort ohne Feststellung der Beteiligung: Vergehen der Klasse B bis A je nach Schadenhöhe und Gefährdung.