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§ 15 Beladung und Mitnahme
(1) Fahrzeuge dürfen nur so beladen oder genutzt werden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.(2) Ladung ist so zu sichern, dass sie selbst bei plötzlichen Fahrmanövern weder verrutschen noch herabfallen kann.(3) Die Mitnahme von Personen ist ...
Kapitel 4 – Besondere Pflichten und Verbote
Regelt besondere Verhaltenspflichten, Verbote und Sorgfaltsanforderungen im Straßenverkehr.
Präambel
Dieses Kapitel regelt besondere Pflichten und Verbote für Verkehrsteilnehmer.Es betrifft insbesondere die Fahrtüchtigkeit, die Einhaltung behördlicher Anordnungen und die Mitwirkung bei Verkehrskontrollen oder Verkehrsunfällen.Die Vorschriften dienen der Verhi...
§ 16 Fahrtüchtigkeit
(1) Ein Fahrzeug darf nur führen, wer körperlich und geistig in der Lage ist, es sicher zu beherrschen.(2) Wer infolge von Alkohol, Betäubungsmitteln, Medikamenten, Übermüdung oder sonstigen beeinträchtigenden Umständen fahruntüchtig ist, darf kein Fahrzeug fü...
§ 17 Nutzung von Sonder- und Wegerechten
(1) Sonder- und Wegerechte dürfen nur von hierzu berechtigten Fahrzeugen und nur im Rahmen der geltenden Vorschriften in Anspruch genommen werden.(2) Andere Verkehrsteilnehmer haben berechtigten Einsatzfahrzeugen unverzüglich freie Bahn zu schaffen.(3) Die mis...
§ 18 Verhalten bei Verkehrsunfällen
(1) Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, hat unverzüglich anzuhalten, die Unfallstelle zu sichern und im zumutbaren Umfang Hilfe zu leisten.(2) Er hat die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen.(3) Das ...
§ 19 Mitwirkung bei Verkehrskontrollen
(1) Fahrzeugführer haben Anhaltezeichen und sonstige rechtmäßige Weisungen der zuständigen Behörden zu befolgen.(2) Im Rahmen rechtmäßiger Verkehrskontrollen sind die erforderlichen Angaben zu machen und die gesetzlich vorgesehenen Prüfungen zu dulden.(3) Die ...
§ 20 Verbot besonders rücksichtslosen Fahrverhaltens
(1) Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahrverhalten ist unzulässig.(2) Insbesondere verboten sind bewusst gefährdende Fahrmanöver, illegale Rennen, das absichtliche Blockieren von Verkehrsflächen sowie sonstige erhebliche Eingriffe in die Verkehrssiche...
Kapitel 5 – Verkehrsverstöße und Maßnahmen
Regelt die Ahndung typischer Verkehrsverstöße sowie straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen gegenüber Verkehrsteilnehmern und Fahrzeugen.
Präambel
Dieses Kapitel regelt die Rechtsfolgen typischer Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.Es bestimmt die Grundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, Sanktionen und gefahrenabwehrende Eingriffe.Die Vorschriften werden durch besondere Bußgeld-, Straf- u...
§ 21 Allgemeine Verkehrsverstöße
(1) Wer gegen Vorschriften dieser Straßenverkehrsordnung verstößt, handelt ordnungswidrig, soweit nicht nach anderen Gesetzen eine strengere Ahndung vorgesehen ist.(2) Art und Umfang der Ahndung richten sich nach Schwere, Folgen und Gefährlichkeit des Verstoße...
§ 22 Untersagung der Weiterfahrt
(1) Die Weiterfahrt kann untersagt werden, wenn das Fahrzeug oder der Fahrzeugführer eine gegenwärtige Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt.(2) Dies gilt insbesondere bei erheblicher Fahruntüchtigkeit, schwerwiegenden Fahrzeugmängeln oder gr...
§ 23 Sicherstellung von Fahrzeugen
(1) Fahrzeuge dürfen sichergestellt oder abgeschleppt werden, wenn dies zur Gefahrenabwehr, Beweissicherung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.(2) Die Maßnahme ist nur zulässig, soweit ein rechtmäßiger Zweck verfolg...
§ 24 Fahrverbot und Entziehung fahrerlaubnisbezogener Berechtigungen
(1) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verkehrsverstößen können fahrerlaubnisbezogene Maßnahmen nach Maßgabe der geltenden Gesetze getroffen werden.(2) Hierzu können insbesondere befristete Fahrverbote, Auflagen oder der Entzug einer Fahrerlaubnis gehören.(...
§ 25 Ergänzende Bußgeld- und Strafvorschriften
(1) Nähere Regelungen zu Bußgeldern, Punkten, Nebenfolgen oder strafrechtlichen Konsequenzen können in ergänzenden Gesetzen oder Bußgeldkatalogen festgelegt werden.(2) Soweit diese Straßenverkehrsordnung keine besondere Rechtsfolge bestimmt, sind die ergänzend...
HGB – Handelsgesetzbuch
Für Unternehmen und Firmen: Handelsgeschäfte, Firmenführung, Vertretung, Buchführung, Kaufverträge, Forderungen, Haftung und kaufmännische Pflichten.
Kapitel 1 – Allgemeine Grundlagen des Handelsrechts
Regelt die grundlegenden Vorschriften für Unternehmen, Kaufleute und den geschäftlichen Verkehr.
Präambel
Dieses Kapitel regelt die grundlegenden Vorschriften des Handelsrechts für Unternehmen und gewerbliche Tätigkeiten.Es bestimmt, wer als Kaufmann oder Unternehmen im Sinne dieses Gesetzes gilt und welche allgemeinen Maßstäbe im geschäftlichen Verkehr gelten.Die...