§ 5 Ordnungswidrigkeit
Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Bußgeld geahndet.
Regelbußgeld: 250–1.250$
Haft: keine, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt
Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Bußgeld geahndet.
Regelbußgeld: 250–1.250$
Haft: keine, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt
No comments to display
No comments to display