§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieser Bußgeldkatalog gilt für Ordnungswidrigkeiten, Verwarnungen und sonstige sanktionierbare Verstöße, soweit die jeweiligen Gesetze auf diesen Katalog verweisen.
(2) Für Straftaten nach dem StGB gelten die dort bestimmten Strafrahmen; ergänzend können in diesem Katalog Regelsätze für Geldstrafen und Nebenfolgen festgelegt werden.
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