§ 9 Verbrechen der Klassen C bis A
Für Verbrechen gelten die besonderen Strafrahmen des Strafgesetzbuchs.
Regelbußgelder sind ergänzend möglich, stehen aber hinter Haft, Kaution, Sicherstellung und sonstigen Maßnahmen zurück.
Für Verbrechen gelten die besonderen Strafrahmen des Strafgesetzbuchs.
Regelbußgelder sind ergänzend möglich, stehen aber hinter Haft, Kaution, Sicherstellung und sonstigen Maßnahmen zurück.
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