§ 26 Körperverletzungsdelikte
Einfache Körperverletzung: Vergehen der Klasse B
Gefährliche Körperverletzung: Vergehen der Klasse A bis Verbrechen der Klasse C
Tödliche Folge: nach StGB Mord/Totschlag
Einfache Körperverletzung: Vergehen der Klasse B
Gefährliche Körperverletzung: Vergehen der Klasse A bis Verbrechen der Klasse C
Tödliche Folge: nach StGB Mord/Totschlag
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