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§5.1 Zulässige Geschwindigkeiten

Der Grundsatz aus § 5 gilt für alle StraßenStraßen, die im Staatsgebiet öffentlich zugänglich sind. 

 

Im Grundsatz gilt:

  • Innerorts max.maximal 80 km/h
  • Außerorts:
    • Nicht Autobahn: 120 km/h
    • AutobahnAutobahn: 160 km/h

Für LKW gilt Außerortsaußerorts max.eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/100 km/h.

DesDarüber Weiternenhinaus gelten Folgendefolgende Geschwindigkeiten für verschiedeverschiedene Bauformen von Straßen:

Straßenbauformen:

  • Straßen mit einem Fahrstreifen pro Richtung Richtung:
    • Innerorts: 50 km/h
    • Außerorts: 100 km/h
  • Straßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung
    Richtung:
    • Innerorts: 70 km/h
    • Außerorts: 110km/110 km/h
  • Straßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung, welchedie durch eine Verkehrsinsel abgetrenntgetrennt werden:sind:
    • Innerorts: 80 km/h
    • Außerorts: 120km/120 km/h

Für die Folgendenfolgende Orte gelten besondere Begrenzungen:Geschwindigkeitsbegrenzungen:

DieseDiesen Orten sindist mit besonderebesonderer Vorsicht anzunähernzu begegnen.

  • Am Krankenhaus: 30 km/h [PLZ: 7273/7274]
  • Am Rathaus: 30 km/h [PLZ: 7249/7248]
  • Am Polizeipräsidium Los Santos: 30km/30 km/h [PLZ: 7229/7206]