§5.1 Zulässige Geschwindigkeiten
Der Grundsatz aus § 5 gilt für alle StraßenStraßen, die im Staatsgebiet öffentlich zugänglich sind.
Im Grundsatz gilt:
- Innerorts
max.maximal 80 km/h - Außerorts:
- Nicht Autobahn: 120 km/h
AutobahnAutobahn: 160 km/h
Für LKW gilt Außerortsaußerorts max.eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/100 km/h.
DesDarüber Weiternenhinaus gelten Folgendefolgende Geschwindigkeiten für verschiedeverschiedene Bauformen von Straßen:
Straßenbauformen:
- Straßen mit einem Fahrstreifen pro
RichtungRichtung:- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 100 km/h
- Straßen mit zwei Fahrstreifen pro
Richtung
Richtung:- Innerorts: 70 km/h
- Außerorts:
110km/110 km/h
- Straßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung,
welchedie durch eine Verkehrsinselabgetrenntgetrenntwerden:sind:- Innerorts: 80 km/h
- Außerorts:
120km/120 km/h
Für die Folgendenfolgende Orte gelten besondere Begrenzungen:Geschwindigkeitsbegrenzungen:
DieseDiesen Orten sindist mit besonderebesonderer Vorsicht anzunähernzu begegnen.
- Am Krankenhaus: 30 km/h [PLZ: 7273/7274]
- Am Rathaus: 30 km/h [PLZ: 7249/7248]
- Am Polizeipräsidium Los Santos:
30km/30 km/h [PLZ: 7229/7206]