§5.1 Zulässige Geschwindigkeiten
Der Grundsatz aus §5 gilt für alle Straßen die im Staatsgebiet öffentlich zugänglich sind.
Im Grundsatz gilt:
- Innerorts max. 80 km/h
- Außerorts:
- Nicht Autobahn: 120 km/h
- Autobahn 160 km/h
Für LKW gilt Außerorts max. 100km/h
Des Weiternen gelten Folgende Geschwindigkeiten für verschiede Bauformen von Straßen:
- Straßen mit einem Fahrstreifen pro Richtung
- Innerorts: 50 km/h
- Außerorts: 100 km/h
- Straßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung
- Innerorts: 70 km/h
- Außerorts: 110km/h
- Straßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung, welche durch eine Verkehrsinsel abgetrennt werden:
- Innerorts: 80 km/h
- Außerorts: 120km/h
Für die Folgenden Orte gelten besondere Begrenzungen:
Diese Orten sind mit besondere Vorsicht anzunähern
- Am Krankenhaus: 30 km/h [PLZ:7273/7274]
- Am Rathaus: 30 km/h [PLZ:7249/7248]
- Am Polizeipräsidium Los Santos: 30km/h [PLZ:7229/7206]