Skip to main content

§5.1 Zulässige Geschwindigkeiten

Der Grundsatz aus §5 gilt für alle Straßen die im Staatsgebiet öffentlich zugänglich sind. 

 

Im Grundsatz gilt:

  • Innerorts max. 80 km/h
  • Außerorts:
    • Nicht Autobahn: 120 km/h
    • Autobahn 160 km/h

Für LKW gilt Außerorts max. 100km/h

Des Weiternen gelten Folgende Geschwindigkeiten für verschiede Bauformen von Straßen:

  • Straßen mit einem Fahrstreifen pro Richtung 
    • Innerorts: 50 km/h
    • Außerorts: 100 km/h
  • Straßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung
    • Innerorts: 70 km/h
    • Außerorts: 110km/h
  • Straßen mit zwei Fahrstreifen pro Richtung, welche durch eine Verkehrsinsel abgetrennt werden:
    • Innerorts: 80 km/h
    • Außerorts: 120km/h

Für die Folgenden Orte gelten besondere Begrenzungen:

Diese Orten sind mit besondere Vorsicht anzunähern

  • Am Krankenhaus: 30 km/h [PLZ:7273/7274]
  • Am Rathaus: 30 km/h [PLZ:7249/7248]
  • Am Polizeipräsidium Los Santos: 30km/h [PLZ:7229/7206]