§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz
(1) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(2) Strafvorschriften sind eng auszulegen.
(3) Eine Bestrafung auf bloße Vermutung oder nachträgliche Strafbegründung ist unzulässig.