Präambel Dieses Kapitel regelt die besonderen Anforderungen an Verträge und Handelsgeschäfte zwischen Unternehmen sowie mit deren Geschäftspartnern. Es bestimmt Maßstäbe für Angebot, Annahme, Leistung, Fristen und die kaufmännische Sorgfalt im Rechtsverkehr. Die Vorschriften dienen der Klarheit, Schnelligkeit und Verlässlichkeit geschäftlicher Abläufe.