§ 41 Vorrang des Grundgesetzes

(1) Vorschriften niederen Ranges dürfen diesem Grundgesetz nicht widersprechen.

(2) Soweit ein Widerspruch besteht, geht dieses Grundgesetz vor.

(3) Untergeordnete Regelungen sind im Zweifel grundgesetzkonform auszulegen.


Revision #1
Created 2026-04-16 06:05:00 UTC
Updated 2026-04-16 06:05:19 UTC