§ 18 Verbotene Waffen und Gegenstände
Besitz oder Führen verbotener Waffen: Vergehen der Klasse B bis Verbrechen der Klasse C.
Nebenfolge: Sicherstellung und Einziehung.
Besitz oder Führen verbotener Waffen: Vergehen der Klasse B bis Verbrechen der Klasse C.
Nebenfolge: Sicherstellung und Einziehung.