§ 18 Verbotene Waffen und Gegenstände

Besitz oder Führen verbotener Waffen: Vergehen der Klasse B bis Verbrechen der Klasse C.

Nebenfolge: Sicherstellung und Einziehung.


Revision #1
Created 2026-05-01 20:17:28 UTC
Updated 2026-05-01 20:17:28 UTC