Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen Regelt Aufbau, Anwendung und allgemeine Sanktionsgrundsätze des Bußgeldkatalogs. Präambel Dieser Bußgeldkatalog konkretisiert die Ahndung von Verstößen gegen die geltenden Gesetze und Verordnungen des Staatsgebietes. Er dient der einheitlichen Bemessung von Bußgeldern, Nebenfolgen und sonstigen Maßnahmen durch zuständige Behörden. Bei mehrfachen oder besonders schweren Verstößen können strengere Maßnahmen nach Maßgabe der Spezialgesetze angeordnet werden. § 1 Anwendungsbereich (1) Dieser Bußgeldkatalog gilt für Ordnungswidrigkeiten, Verwarnungen und sonstige sanktionierbare Verstöße, soweit die jeweiligen Gesetze auf diesen Katalog verweisen. (2) Für Straftaten nach dem StGB gelten die dort bestimmten Strafrahmen; ergänzend können in diesem Katalog Regelsätze für Geldstrafen und Nebenfolgen festgelegt werden. § 2 Regelsätze und Ermessen (1) Die in diesem Katalog vorgesehenen Sanktionen sind Regelsätze. (2) Bei erschwerenden oder mildernden Umständen kann die zuständige Behörde innerhalb des vorgesehenen Rahmens abweichen. (3) Erschwerend wirken insbesondere Wiederholung, Gefährdung anderer, vorsätzliches Handeln und Flucht. § 3 Nebenfolgen (1) Neben Bußgeldern können Verwarnungen, Sicherstellungen, Fahrverbote, Lizenzentzüge oder Betriebsauflagen angeordnet werden. (2) Nebenfolgen sind insbesondere dann zulässig, wenn dies im jeweiligen Tatbestand ausdrücklich vorgesehen ist oder die Gefahrenlage dies erfordert.