# Präambel Dieses Kapitel regelt den rechtlichen Schutz von Eigentum und Besitz im Verhältnis zwischen Privaten. Es bestimmt, wer über Sachen verfügen darf, unter welchen Voraussetzungen Besitz geschützt ist und wann eine Herausgabe verlangt werden kann. Die nachfolgenden Vorschriften dienen der Sicherung klarer Zuordnungen und der Vermeidung privater Selbsthilfe.